Familienrecht (nationales und internationales, insbesondere türkisches Familienrecht)

Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.

Sie möchten auf familiärer bzw. lebenspartnerschaftlicher Basis vorausschauend planen und vertraglich gestalten?

Ihnen ist es wichtig, eingehend über die Folgen einer Trennung und Scheidung informiert zu werden? Neben der Scheidung sind auch die Scheidungsfolgen wie Versorgungsausgleich (vgl. Formular), Kindes-, Trennungs- und Nachehelichenunterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie Vermögensauseinandersetzungen betreffend der Ehewohnung, den Haushaltsgegenständen und dem Güterrecht zu thematisieren.

Aber auch besondere Themen wie beispielsweise der Gewaltschutz und das Abstammungsrecht werden hier in der Kanzlei behandelt.

Im internationalen Familienrecht ist zu beachten, dass sowohl die Scheidung selbst als auch die Scheidungsfolgen eigenen, in der Regel vom deutschen Recht abweichenden Regelungen unterliegen. Anknüpfungspunkt für die Prüfung der korrekten Anwendung eines Rechts ist zunächst der gemeinsam gewöhnliche Aufenthaltsort der beiden Beteiligten und nicht mehr primär die jeweilige Staatsangehörigkeit.