Forderungsrecht und Verbindlichkeiten

Für den einen Mandanten sind es Forderungen, für den Anderen handelt es sich um Verbindlichkeiten, mit denen er konfrontiert wird.

Als Forderung bezeichnet man, einen sich aus Vertrag oder Gesetz ergebenden Anspruch eines Gläubigers gegen seinen Schuldner. Verbindlichkeit bezeichnet im Schuldrecht die Verpflichtung eines Schuldners gegenüber dem Gläubiger.

Je nach Interessenlage geht es dabei entweder um vorbeugende Strategien zur Vermeidung von Bonitätsproblemen und die Realisierung von Forderungen (Forderungsmanagement) oder aber um die Abwehr unberechtigter Forderungen.

Zielführend kann auch sein, in entsprechende Vergleichsverhandlungen mit der Gegenseite einzutreten.