Schadensersatzrecht

Unter einem Schaden versteht die Rechtswissenschaft eine materielle oder ideelle Verschlechterung eines Rechtsgutes, welche durch ein schädigendes Ereignis entsteht.

In verschiedenen Lebenslagen, z.B. bei einem Arzt- oder Krankenhausbesuch, einer Urlaubsreise, einem Verkehrsunfall oder durch eine Körperverletzung können Ihnen Schäden zugefügt werden. Dann ist zu prüfen, ob Ihnen Schadensersatz- und / oder Schmerzensgeldansprüche zustehen und wie und wem gegenüber diese geltend gemacht werden können.

Im Arzthaftungsrecht ist zur Feststellung von Aufklärungs- und / oder Behandlungsfehlern und auch bei sonstigen Prüfungen von Schmerzensgeldansprüchen eine Schweigepflichtentbindungserklärung (vgl. Formular) erforderlich.

Bei Verkehrsunfällen und Urlaubsreisen ist neben den gesetzlichen Normen die zahlreiche Rechtsprechung zu einzelnen Schadenspositionen zu beachten.