Individualarbeitsrecht
Das deutsche Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht), sowie den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und den Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber.
Sie sind Arbeitnehmer oder Arbeitgeber und haben individualarbeitsrechtliche Gestaltungsfragen oder sind mit einem rechtlich zu überprüfenden Verhalten Ihres Vertragspartners konfrontiert?
Häufig betreffen individualarbeitsrechtliche Belange die Gestaltung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen oder einzelnen Klauseln. Gleichfalls können durch die Kanzlei Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, sowie die Folgen von Pflichtverletzungen behandelt werden, insbesondere Abmahnungen, Kündigungen und entsprechende Reaktionsmöglichkeiten, wie beispielsweise eine Kündigungsschutzklage. Eine besondere Aufklärung ist erforderlich im Zusammenhang mit den Regelungen bei einem Betriebsübergang gemäß § 613a BGB. Auch das Verhalten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, unter anderem im Zusammenhang mit Arbeitspapieren, einem Zeugnis und einem Wettbewerbsverbot muss sorgsam überwacht werden.
Durch die kurzen Fristen und mögliche Ausschlussfristen im Arbeitsrecht ist ein sehr zeitnahes Handeln besonders wichtig.
In Arbeitsrechtssachen besteht zudem die Besonderheit, dass Kostenerstattungsansprüche im Urteilsverfahren der 1. Instanz ausgeschlossen sind. D.h. selbst bei Obsiegen muss der Gegner keine Kosten erstatten, die im Zusammenhang mit der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes entstehen. Daher kann eine Rechtsschutzversicherung vorteilhaft sein.