Anwaltliche Dienstleistungen erfordern eine angemessene Vergütung.

Grundsätzlich richten sich die Gebühren eines Rechtsanwaltes nach gesetzlich festgelegten Gebühren oder Gebührenrahmen anhand des jeweiligen Gegenstands- bzw. Streitwerts der rechtlichen Angelegenheit, was durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt ist.

Für eine Erstberatung darf beispielsweise bis zu EUR 190,00 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet werden.

Überwiegend in Beratungsmandaten werden üblicherweise Vergütungsvereinbarungen mit Stundensätzen abgeschlossen.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, kann durch eine Deckungsanfrage geklärt werden, ob eine Kostenübernahme im Zusammenhang mit Ihrer rechtlichen Angelegenheit erfolgt.

Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe können Sie erhalten, wenn Sie die Kosten der Verfahrens- bzw. Prozessführung nicht oder nicht vollständig aus ihrem Einkommen oder Vermögen tragen können. In diesem Fall müssen Sie die Auskünfte über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mit einem Vordruck (vgl. unter Formulare) mit entsprechenden Belegen glaubhaft machen. Darüber hinaus muss die beabsichtigte gerichtliche Rechtsverfolgung oder -abwehr hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten und darf nicht mutwillig erscheinen.

Bitte informieren Sie sich zu den Kosten auch bei der Bundesrechtsanwaltskammer.

Sofern Fragen bestehen, kann ich Sie gerne auch weiter informieren und beraten.